In der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit können Sie für Schäden haftbar gemacht werden. Ihre Berufshaftpflichtversicherung über AIC schützt Ihr Unternehmen dabei vor ungerechtfertigten Ansprüchen oder reguliert im Rahmen vorhandener Deckung berechtigte Forderungen.
AIC-Juristen prüfen für Sie im Schadenfall, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind.
Unsere Juristen in der hausinternen AIC Schadenabteilung unterstützen Sie dabei gern auch bei allgemeinen versicherungstechnischen und haftungsrelevanten Themen, zum Beispiel bei der Prüfung von Werkverträgen.



