Die Baufertigstellungs-Versicherung sichert dem Bauherren die Fertigstellung seines Bauvorhabens ohne Mehrkosten zum vereinbarten Preis, wenn aufgrund von Insolvenz oder Liquidation [= Versicherungsfall] der Auftrag durch den Bauträger, Generalübernehmer oder Bauunternehmer nicht zu Ende geführt werden kann. Dabei übernimmt der Versicherer Kostenüberschreitungen bis zu 20 Prozent der Bruttobausumme.
Die Baugewährleistungs-Versicherung schützt gegen das finanzielle Risiko, welches sich aus der Verpflichtung zur Mängelhaftung nach Bauabnahme ergibt [Schutz sowohl für den bauausführenden Unternehmer als auch im Insolvenzfall für den Bauherrn].
Die Erstattung der Kosten für Mängelbeseitigung werden an den Bauherren direkt erstattet [bis zu fünf Jahre nach Baufertigstellung], wenn der Bauunternehmer nach der Bauabnahme in Insolvenz geht.


