Für die anspruchsvollsten Aufgaben Ihres Architektur- oder Ingenieurbüros [einschließlich aller angestellten und freien Mitarbeiter sowie der Vergabe von Planungsleistungen an Subunternehmer] bieten wir Ihnen im Rahmen der AIC Anschlussversicherung – in Verbindung mit unserem Mustervertragsservice PlanerProSave© hochwertigen ergänzenden Versicherungsschutz zu günstigen Prämien.
Der Versicherungsschutz umfasst dabei zwei Tarifgruppen:
Grunddeckung hinunter – Anschlussversicherung darauf
Die AIC-Anschlussversicherung einschließlich Step-down-Deckung schließt an die vereinbarten Deckungssummen Ihrer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung an. Sind die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung [Grundversicherung] verbraucht oder gemindert, beginnt die Deckung der Anschlussversicherung entsprechend früher und setzt an den verminderten Deckungssummen des Grundvertrages an.
Liegen die Deckungssummen Ihrer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung über der notwendigen Grunddeckung, können die Deckungssummen Ihres Grundvertrages [Berufshaftpflicht] entsprechend reduziert werden.
In der Regel ergibt sich hieraus eine deutliche Prämienersparnis der Berufshaftpflichtversicherung. Wie hoch die Ersparnis bei gleichzeitigem Mehr an Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen ausfällt, berechnen wir Ihnen gern.
Deckungssummen-Varianten:
Die Deckungssumme der Anschlussversicherung beträgt - je nach Wunsch - je Versicherungsfall
3.000.000,00 EUR oder 5.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und sonstige Schäden [Sach- und Vermögensschäden].
Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 3-fache dieser Deckungssummen.
Die Deckungssumme der Anschlussversicherung steht im Anschluss an eine voran gehende Berufshaftpflichtversicherung [Grundversicherung] in Form eines durchlaufenden Jahresvertrages [nicht einer objektbezogenen Versicherung] zur Verfügung.
Die Deckungssummen dieser Grundversicherung betragen je Versicherungsfall nicht weniger als
2.000.000,00 EUR für Personenschäden
300.000,00 EUR für sonstige Schäden [Sach- und Vermögensschäden].
Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt im Rahmen der Grundversicherung [Berufshaftpflichtversicherung] mindestens das 3-fache der vereinbarten Deckungssummen.
Hinweis:
Die Leistungsübersicht ist stark verkürzt wiedergegeben. Maßgebend sind die jeweiligen Bedingungen des Vertragspartners. Bitte beachten Sie, dass bestimmte genannte Zusatzbedingungen je Versicherungsgesellschaft bzw. Konzept variieren.