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Honorar-/Firmen-/Straf-Rechtsschutz

  • Beschreibung
  • Service

Ob es darum geht, dass Sie sich in einem Strafprozess verteidigen müssen oder Unterstützung bei der Wahrnehmung berechtigter rechtlicher Interessen Ihres Unternehmens benötigen – die Rechtsschutzversicherung über AIC sorgt dafür, dass Sie im Streitfall keine unkalkulierbaren Kosten tragen.

  • Abwehr unberechtigter Anschuldigungen und Unterstützung in einem Strafprozess (erweiterte Deckung)
  • Vertretung Ihrer Interessen in den Bereichen Firmen-, Verkehrs- und Grundstücks-Rechtsschutz (einschließlich Ihrer privaten Risiken)
  • Firmenvertrags-Rechtsschutz (Vertrags- und Honorar-Rechtsschutz) für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen in Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit als Architekt / Bauingenieur.

    Die AIC prüft dabei für Sie, ob ein Einschluss in eine AIC-Berufshaftpflicht-
    versicherung möglich ist, oder ob der Vertrags- und Honorar-Rechtsschutz über das AIC-Sonderkonzept zur Unternehmens-Rechtsschutz mitversichert werden kann.
  • Die AIC empfiehlt Ihnen zusätzlich: Die telefonische rechtliche Beratung für gewerbliche Risiken
Hinweis:

Die Leistungsübersicht ist stark verkürzt wiedergegeben. Maßgebend sind die jeweiligen Bedingungen des Vertragspartners. Bitte beachten Sie, dass bestimmte genannte Zusatzbedingungen je Versicherungsgesellschaft bzw. Konzept variieren.

​AIC – unsere Erfahrung ist Ihr Vorteil:

Mit den Deckungskonzepten über AIC sind Sie auf der sicheren Seite. Sie erhalten von uns eine umfassende Deckung für Ihr Risiko bei einem über AIC günstigen Preis.

 
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